Seit dem 1. April sind so gut wie alle Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie gefallen. Es gelten nur noch die Schutzmaßnahmen der Basisschutzmaßnahmenverordnung. So bestehen vom Senat für den Sportbetrieb im Freien und in gedeckten Sportanlage keine Einschränkungen mehr.

Aufgrund der noch hohen Inzidenzen sowie der angespannten Lage in den Krankenhäusern erscheint es uns weiterhin sinnvoll die Hygeniemaßnahmen weiterhin auf freiwilliger Basis fortzuführen.

Beste Grüsse und bleibt gesund.
Euer Vorstand

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